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   LG Dortmund, 14.06.2023 - 8 O 30/15 (Kart)   

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LG Dortmund, 14.06.2023 - 8 O 30/15 (Kart) (https://dejure.org/2023,14527)
LG Dortmund, Entscheidung vom 14.06.2023 - 8 O 30/15 (Kart) (https://dejure.org/2023,14527)
LG Dortmund, Entscheidung vom 14. Juni 2023 - 8 O 30/15 (Kart) (https://dejure.org/2023,14527)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 11.12.2018 - KZR 26/17

    Quoten- und Kundenschutzkartell: Anscheinsbeweis hinsichtlich des Eintritts eines

    Auszug aus LG Dortmund, 14.06.2023 - 8 O 30/15
    Diese Vermutung gewinnt an Gewicht, je länger und nachhaltiger ein Kartell praktiziert wurde und je höher daher die Wahrscheinlichkeit ist, dass es Auswirkungen auf das Preisniveau gehabt hat, das sich infolge der Ausschaltung oder zumindest starken Dämpfung des Wettbewerbs eingestellt hat (BGH, WuW/E DE-R 1567, 1569 - Berliner Transportbeton I, BGH, KZR 26/17 = NZKart 2019, 101 Rn. 55 - Schienenkartell).

    Dabei verkennt die Kammer nicht, dass dieser Erfahrungssatz in der jüngeren Rechtsprechung des Kartellsenats (instruktiv insoweit BGH, Urteil vom 28. Juni 2022 - KZR 46/20 -, Rn. 52 ff., juris - Stahlstrahlmittel) erkennbar an Gewicht gewonnen hat und in der Sache beinahe wieder die Wirkungen des Anscheinsbeweises zu erreichen scheint, nachdem ihm in der Entscheidung Schienenkartell I (KZR 26/17, Rn. 57, juris) ein im Vergleich zur vorherigen Handhabung durch die Instanzgerichte deutlich geringeres Gewicht beigemessen wurde.

    Denn der Grund hierfür kann allein darin liegen, dass entweder nur eine schwache Kartelldisziplin (vgl. hierzu BGH KZR 26/17, Rn. 57, juris - Schienenkartell I) herrschte, was bereits Zweifel an einer Preiswirkung des Kartells jedenfalls im hier vorliegenden Falle nährt, oder dass die Kartellabsprache in diesen Fällen aus welchen Gründen auch immer nicht umgesetzt wurde oder schließlich, dass es der C1 GmbH gelungen ist, aufgrund ihres Verhandlungsgeschickes oder ähnlicher Aspekte für ihre Erwerbsvorgänge Wettbewerb zwischen den Kartellanten zu entfachen.

  • BGH, 13.04.2021 - KZR 19/20

    LKW-Kartell II

    Auszug aus LG Dortmund, 14.06.2023 - 8 O 30/15
    Die Feststellung des Schadenseintritts ist nach den Maßstäben des § 287 Abs. 1 ZPO zu treffen, weshalb für die richterliche Überzeugungsbildung eine deutlich überwiegende, auf gesicherter Grundlage beruhende Wahrscheinlichkeit der Schadensentstehung ausreicht (BGH KZR 19/20, Rn 64 - LKW II - juris; BGH KZR 24/17 - Schiene II Rn. 35 - juris m.w.N.).

    Dies erfordert eine Gesamtabwägung aller für und gegen einen Schadenseintritt sprechenden Indizien (vgl. BGH KZR 19/20, Rn 52 f. - LKW II - juris).

    In diese Würdigung kann jeder Umstand mit indizieller Bedeutung für oder gegen einen Preiseffekt des Kartells einbezogen werden, sofern dieser festgestellt oder von der Partei, die sich auf ihn beruft, unter Beweis gestellt worden ist (BGH, - KZR 19/20 Rn 64 - LKW II - juris; hierzu auch Kammer, Hinweisbeschluss v. 27.9.2021 - 8 O 4/18 Kart sowie Kammer, Urteil vom 22. Juni 2022 - 8 O 1/20 (Kart) -, Rn. 91 - 93, juris und instruktiv Schweitzer/Woeste, NZKart 2021, 676).

  • LG Köln, 09.10.2020 - 33 O 147/15

    Zuckerkartell-Urteile

    Auszug aus LG Dortmund, 14.06.2023 - 8 O 30/15
    Zu berücksichtigen sind nämlich die Besonderheiten des Zuckermarktes wie dessen Oligopolstruktur aufgrund einer geringen Anzahl von Wettbewerbern, des Vorliegens eines homogenen Produktes sowie der stabilen Marktbedingungen auf einem mit der Zuckermarktordnung reglementierten Markt (so auch schon LG Köln Urt. v. 9.10.2020 - 33 O 147/15, BeckRS 2020, 28526).

    cc) Gestützt wird dieser Befund auch durch das Urteil des LG Köln (vom 9.10.2020, 33 O 147/15 = NZKart 2020, 618 - Zuckerkartell), welches sich der Mühe der Einholung eines Sachverständigengutachtens unterzogen, auf dessen Grundlage allerdings unter umfassender Gesamtwürdigung wegen der Besonderheiten des Zuckermarktes ebenfalls den Eintritt eines Schadens verneint hat.

  • BGH, 28.06.2022 - KZR 46/20

    Vorliegen eines kartellbedingten Schadens bei Bezug der Waren durch

    Auszug aus LG Dortmund, 14.06.2023 - 8 O 30/15
    Dabei verkennt die Kammer nicht, dass dieser Erfahrungssatz in der jüngeren Rechtsprechung des Kartellsenats (instruktiv insoweit BGH, Urteil vom 28. Juni 2022 - KZR 46/20 -, Rn. 52 ff., juris - Stahlstrahlmittel) erkennbar an Gewicht gewonnen hat und in der Sache beinahe wieder die Wirkungen des Anscheinsbeweises zu erreichen scheint, nachdem ihm in der Entscheidung Schienenkartell I (KZR 26/17, Rn. 57, juris) ein im Vergleich zur vorherigen Handhabung durch die Instanzgerichte deutlich geringeres Gewicht beigemessen wurde.

    All diese Aspekte sprechen jedenfalls auch gegen die Annahme, dass gleichwohl der real gezahlte Preis durch das kartellbedingte Gesamtpreisniveau beeinflusst war (so BGH, Urteil vom 28. Juni 2022 - KZR 46/20, Rn. 55, juris - Stahlstrahlmittel).

  • BGH, 28.01.2020 - KZR 24/17

    Schienenkartell II - Erforderlichkeit eines konkreten Schadensnachweises bei

    Auszug aus LG Dortmund, 14.06.2023 - 8 O 30/15
    Die Feststellung des Schadenseintritts ist nach den Maßstäben des § 287 Abs. 1 ZPO zu treffen, weshalb für die richterliche Überzeugungsbildung eine deutlich überwiegende, auf gesicherter Grundlage beruhende Wahrscheinlichkeit der Schadensentstehung ausreicht (BGH KZR 19/20, Rn 64 - LKW II - juris; BGH KZR 24/17 - Schiene II Rn. 35 - juris m.w.N.).

    Der Rechtsprechung des BGH weiter folgend kommt diesem Erfahrungssatz - anders als bei Geltung eines Anscheinsbeweises - allerdings kein abstrakt quantifizierbarer Einfluss auf das Ergebnis der Würdigung aller Umstände des Einzelfalles zu, sondern das Gewicht des Erfahrungssatzes hängt vielmehr entscheidend von der konkreten Gestaltung des Kartells und seiner Praxis sowie ferner davon ab, welche weiteren Umstände feststellbar sind, die für oder gegen einen Preiseffekt der Kartellabsprache sprechen (BGH, Urteil vom 28. Januar 2020 - KZR 24/17 -, BGHZ 224, 281-302, Rn. 40 - 41).

  • BGH, 12.06.2018 - KZR 56/16

    Zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen bei Kartellverstößen

    Auszug aus LG Dortmund, 14.06.2023 - 8 O 30/15
    Im Rahmen dieser Gesamtwürdigung ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu berücksichtigen, dass zugunsten des Abnehmers eines an einer Kartellabsprache beteiligten Unternehmens eine auf der hohen Wahrscheinlichkeit eines solchen Geschehens beruhende tatsächliche Vermutung - im Sinne eines Erfahrungssatzes - dafür streitet, dass die im Rahmen eines Kartells erzielten Preise im Schnitt über denjenigen liegen, die sich ohne die wettbewerbsbeschränkende Absprache gebildet hätten (BGH, Urteil vom 8. Januar 1992 - 2 StR 102/91, BGHSt 38, 186, 194; Beschluss vom 28. Juni 2005 - KRB 2/05, WuW/E DE-R 1567, 1569 - Berliner Transportbeton I; Beschluss vom 26. Februar 2013 - KRB 20/12, BGHSt 58, 158 Rn. 76 - Grauzementkartell I; BGH, KZR 56/16, Rn. 35 - Grauzementkartell II).
  • BGH, 26.02.2013 - KRB 20/12

    Grauzementkartell

    Auszug aus LG Dortmund, 14.06.2023 - 8 O 30/15
    Im Rahmen dieser Gesamtwürdigung ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu berücksichtigen, dass zugunsten des Abnehmers eines an einer Kartellabsprache beteiligten Unternehmens eine auf der hohen Wahrscheinlichkeit eines solchen Geschehens beruhende tatsächliche Vermutung - im Sinne eines Erfahrungssatzes - dafür streitet, dass die im Rahmen eines Kartells erzielten Preise im Schnitt über denjenigen liegen, die sich ohne die wettbewerbsbeschränkende Absprache gebildet hätten (BGH, Urteil vom 8. Januar 1992 - 2 StR 102/91, BGHSt 38, 186, 194; Beschluss vom 28. Juni 2005 - KRB 2/05, WuW/E DE-R 1567, 1569 - Berliner Transportbeton I; Beschluss vom 26. Februar 2013 - KRB 20/12, BGHSt 58, 158 Rn. 76 - Grauzementkartell I; BGH, KZR 56/16, Rn. 35 - Grauzementkartell II).
  • EuGH, 21.05.2015 - C-352/13

    Die durch ein rechtswidriges Kartell Geschädigten können Ersatz ihrer Schäden vor

    Auszug aus LG Dortmund, 14.06.2023 - 8 O 30/15
    Stehen Schäden eines Unternehmens aus verbotenen Kartellabsprachen in Rede, liegt dieser Erfolgsort grundsätzlich am Sitz des Unternehmens (vgl. EuGH, Urteil vom 21. Mai 2015 C-352/13, GRUR Int. 2015, 1176 Rn. 52 - CDC Hydrogen Peroxide; OLG Celle, WuW 2017, 411 = NZKart 2017, 439 Rn. 23 mwN; NZKart 2018, 579 Rn. 13, beck-online).
  • BGH, 06.02.2007 - X ZR 117/04

    Meistbegünstigungsvereinbarung

    Auszug aus LG Dortmund, 14.06.2023 - 8 O 30/15
    Zwar gebietet es nach ständiger Rechtsprechung des BGH der Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB), dem Anspruchsberechtigten einen Auskunftsanspruch zuzubilligen, wenn die zwischen den Parteien bestehenden Rechtsbeziehungen es mit sich bringen, dass der Anspruchsberechtigte in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang seines Rechts im Ungewissen ist, und wenn der Verpflichtete in der Lage ist, unschwer die zur Beseitigung dieser Ungewissheit erforderliche Auskunft zu erteilen (BGHZ 10, 385 [387] = NJW 1954, 70; BGHZ 81, 21 [24] = NJW 1981, 2000; BGHZ 95, 285 [287f.] = GRUR 1986, 66 = NJW 1986, 1247 - GEMA-Vermutung II; BGHZ 148, 26 [30] = GRUR 2001, 841 - Entfernung der Herstellungsnummer II; BGHZ 152, 307 [316] = NJW 2003, 582; GRUR 2007, 532, beck-online).
  • BGH, 28.11.2001 - VIII ZR 37/01

    Aufklärungspflichten bei Unternehmenskauf

    Auszug aus LG Dortmund, 14.06.2023 - 8 O 30/15
    In einem solchen Fall ist die Klage insgesamt im Rahmen einer einheitlichen Entscheidung abzuweisen (vgl. zu diesem Ansatz BGH, Versäumnisurteil vom 28. November 2001 - VIII ZR 37/01 -, Rn. 20, juris, ferner Schäuble , JuS 2011, 506, 508 und MüKoZPO/ Becker-Eberhard , 6. Aufl. 2020, ZPO § 254 Rn. 20).
  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 291/98

    Entfernung der Herstellungsnummer II

  • BGH, 28.10.1953 - II ZR 149/52

    Anforderungen an die Entscheidung über eine Stufenklage

  • BGH, 05.11.2002 - XI ZR 381/01

    Entscheidung des Bundesgerichtshofs in der Finanzaffäre Koch

  • BGH, 28.06.2005 - KRB 2/05

    Verjährungsunterbrechung gegenüber Organen (Wirkung für verjährte Handlungen

  • BGH, 28.02.1996 - XII ZR 181/93

    Internationale Zuständigkeit bei Ansprüchen aus der Auflösung eines Verlöbnisses

  • BGH, 08.01.1992 - 2 StR 102/91

    Strafbarkeit wegen Betrug bei der Vergabe von Bauleistungen (Submissionskartell;

  • BGH, 13.06.1985 - I ZR 35/83

    GEMA-Vermutung II; Geltung der GEMA-Vermutung für die musikalische Vertonung

  • BGH, 23.10.2018 - X ARZ 252/18

    Vorliegen der Voraussetzungen für die Bestimmung des zuständigen Gerichts nach §

  • OLG Düsseldorf, 14.05.2008 - U (Kart) 14/07

    Zulässigkeit der Klage einer Aktiengesellschaft belgischen Rechts, die Ansprüche

  • BGH, 04.06.1981 - III ZR 31/80

    Amtshaftung einer kassenärztlichen Vereinigung

  • OLG Celle, 04.07.2017 - 18 AR 7/17

    Bestimmung des gemeinsam örtlich zuständigen Gericht für eine Schadensersatzklage

  • LG Dortmund, 27.09.2021 - 8 O 4/18
  • LG Mannheim, 23.06.2023 - 14 O 103/18

    Zuckerkartell - Bestimmung des Kartellschadensersatzes bei einem Zucker-Kartell

    Ohne diese Erklärung ist die Indizwirkung einer Mehrlieferantenstrategie nicht hinreichend sicher zu beurteilen (Protokoll der Verhandlung und Beweisaufnahme am 23. bis 27.01.2023, S. 43; abweichend: LG Dortmund, Urt. v. 14.06.2023, 8 O 30/15 Kart.
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